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WoFlV · Festpreis ab 590 €

Wohnflächen­berechnung nach WoFlV — aus Ihren Unterlagen oder mit Aufmaß

Für Nachlass und Betreuung, Verkauf, Bank oder Mietvertrag: Wir berechnen die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung — raumweise, prüfbar, unterschrieben. Aus Ihren Unterlagen; liegen keine maßhaltigen Pläne vor, messen wir vor Ort. Zum Festpreis, von einem eingetragenen Planungsbüro.

Leere Dachgeschosswohnung mit Dachschrägen, Laser-Entfernungsmesser und Zollstock auf dem Boden

Wofür die Wohnfläche stimmen muss

Die Wohnfläche steht im Exposé, im Kaufvertrag, im Mietvertrag, in der Beleihungsakte und in der Grundsteuererklärung — und meist stammt sie aus einer alten Berechnung, die niemand geprüft hat.

Nachlass & Betreuung

Betreuer, Nachlassverwalter und Erbengemeinschaften brauchen für die Verwertung einer Immobilie eine belastbare Fläche — für Exposé, Kaufvertrag, Beleihung und die Akte. Alte Bauträgerberechnungen tragen das oft nicht.

Verkauf & Makler

Eine falsche Flächenangabe im Exposé oder Kaufvertrag ist ein Haftungsrisiko. Die WoFlV-Berechnung schafft eine nachvollziehbare Zahl für Käufer und Notar.

Bank & Beleihung

Kreditinstitute rechnen mit der Wohnfläche. Eine raumweise, prüfbare Berechnung erspart Rückfragen bei der Finanzierung.

Vermietung

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen ab, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt (BGH, Urteil vom 24.03.2004, VIII ZR 295/03).

WEG & Grundsteuer

Kostenverteilung, Teilungserklärung, Grundsteuererklärung: überall wird die Wohnfläche abgefragt — und überall sollte dieselbe Zahl stehen.

Der häufigste Befund: die alte Zahl stimmt nicht mehr

Flächenangaben aus der Zeit vor 2004 wurden nach der II. Berechnungsverordnung ermittelt; Dachschrägen, Balkone, Wintergärten und spätere Umbauten können darin anders berücksichtigt sein als heute. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Die Bauträgerberechnung einer Dachgeschosswohnung zog von den raumweise ermittelten 45,4 m² pauschal 3 % ab. Die Wohnflächenverordnung kennt keinen solchen Abzug: Flächen unter Schrägen werden ab 1 m lichter Höhe zur Hälfte und ab 2 m voll angerechnet, Balkone in der Regel zu einem Viertel (§ 4 WoFlV).

Deshalb arbeiten wir mit Zwischenmeldung: Weicht die neue Fläche von Ihrer bisherigen Angabe ab, erfahren Sie das, bevor wir den Nachweis ausfertigen — damit nicht zwei verschiedene Zahlen im Verkauf, in der Akte oder beim Notar stehen.

Preisblatt Wohnflächenberechnung

Drei Wege, je nach Unterlagen und Zweck. Alle Preise inkl. 19 % MwSt; für Makler, Verwalter und Unternehmen steht der Nettobetrag daneben. Der Festpreis steht vor Beauftragung fest.

Standardweg — online, bundesweit, ohne Ortstermin

Berechnung aus Ihren Unterlagen

Wohnung
ab 590 €
netto 496 €
Haus
ab 990 €
netto 832 €
  • Auf Grundlage bemaßter Grundrisse, Schnitte oder einer Altberechnung
  • Raumweise Tabelle nach §§ 2–4 WoFlV, Schrägen und Balkone getrennt ausgewiesen
  • Abgleich mit Ihrer bisherigen Flächenangabe — Zwischenmeldung vor der Ausfertigung, wenn sie abweicht
  • Nachweis als PDF, unterschrieben — mit Maßvorbehalt, da ohne Aufmaß
Wenn keine maßhaltigen Pläne vorliegen — Allgäu und Umland

Aufmaß vor Ort + Berechnung

Wohnung
ab 890 €
netto 748 €
Haus
ab 2.490 €
netto 2.092 €

zzgl. Anfahrt nach Entfernung

  • Laseraufmaß aller Räume, Höhenlinien 1 m / 2 m bei Dachschrägen
  • Bemaßte Grundrisse je Ebene (PDF, auf Wunsch DWG)
  • Wohnflächenberechnung nach WoFlV, raumweise und prüfbar — Zwischenmeldung, wenn die Fläche von Ihrer bisherigen Angabe abweicht
  • Anfahrt nach Entfernung, im Angebot ausgewiesen
Aufmaß + Bericht für Betreuer, Erben, Verwalter

Nachlass & Betreuung

Wohnung
ab 1.190 €
netto 1.000 €
Haus
ab 2.790 €
netto 2.345 €

zzgl. Anfahrt nach Entfernung

  • Alles aus „Aufmaß vor Ort“ plus schriftlicher Bericht mit Vergleich zur Altberechnung
  • Abstimmung mit Betreuer, Nachlassverwalter oder Erbengemeinschaft — auch zur Verwendung gegenüber Gericht und Bank
  • Zugangsorganisation mit Verwalter, Nachbarn oder Schlüsselverwahrer
  • Zwei unterschriebene Ausfertigungen — für Akte, Käufer, Bank oder Gericht

Zuschläge — offen ausgewiesen, damit der Festpreis nachvollziehbar bleibt

Dachgeschoss mit Schrägen
1-m- und 2-m-Linie werden je Raum eingemessen und angerechnet (§ 4 WoFlV).
+ 100 €
Jede weitere Ebene / jedes weitere Geschoss
Bei Häusern über drei Ebenen oder Maisonetten.
+ 540 €
Jede weitere Wohneinheit im selben Termin
Mehrfamilienhaus, Einliegerwohnung.
+ 300 €
Je angefangene 50 m² über 200 m² Wohnfläche
Nur bei Häusern.
+ 230 €
Zweiter Ortstermin
Wenn Räume beim ersten Termin nicht zugänglich waren.
+ 300 €
DWG-/DXF-Export der Grundrisse
Für Makler, Planer oder spätere Umbauten.
+ 230 €

„Wohnung“ = eine Einheit auf einer Ebene; „Haus“ = Ein-/Zweifamilienhaus bis 200 m² Wohnfläche und bis drei Ebenen. Aufmaß vor Ort nur, wenn keine maßhaltigen Pläne vorliegen — im Allgäu und Umland, zuzüglich Anfahrt nach Entfernung, die wir im Angebot ausweisen. Für andere Regionen: Berechnung aus Unterlagen oder Aufmaß nach unserer Anleitung durch Sie. Behördengebühren und Fremdleistungen sind nicht enthalten.

So läuft es ab

1

Anfrage & Unterlagen

Sie nennen Objekt und Zweck, laden vorhandene Pläne oder die Altberechnung in Ihre Objektakte — wir sagen Ihnen, welcher Weg passt.

2

Festpreis

Sie erhalten ein Angebot zum Festpreis nach diesem Preisblatt. Bei Aufmaß vor Ort stimmen wir den Termin und den Zugang ab.

3

Aufmaß oder Auswertung

Wir messen mit Laser und Höhenlinien — oder werten Ihre Unterlagen aus und weisen jede Abweichung aus.

4

Zwischenmeldung & Nachweis

Weicht die Fläche von Ihrer bisherigen Angabe ab, melden wir das vor der Ausfertigung. Dann erhalten Sie den unterschriebenen Nachweis.

Festpreis anfordern

Drei Angaben, Postleitzahl, Kontakt — Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihren Festpreis nach dem Preisblatt.

Was soll berechnet werden?
Wofür brauchen Sie die Fläche?
Welche Unterlagen gibt es?
Wo steht das Objekt?

Daran erkennen wir, ob ein Aufmaß vor Ort möglich ist oder die Berechnung aus Unterlagen passt.

Kostenlos und unverbindlich. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Datenschutzerklärung zu.

Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung

Was regelt die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?+

Die WoFlV vom 25.11.2003 (in Kraft seit 01.01.2004) legt fest, welche Räume zur Wohnfläche gehören (§ 2), wie die Grundflächen ermittelt werden (§ 3, lichte Maße zwischen den Bauteilen) und wie sie anzurechnen sind (§ 4): Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe voll, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, unbeheizbare Wintergärten zur Hälfte, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Heizungsraum oder Garage zählen nicht. Unmittelbar gilt sie für Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz; für frei finanzierten Wohnraum ergibt sich die maßgebliche Berechnungsart aus den vertraglichen Vereinbarungen — wir rechnen nach WoFlV und weisen das im Nachweis aus.

Warum weicht die neue Berechnung oft von der alten Zahl ab?+

Flächenangaben aus der Zeit vor 2004 wurden nach der II. Berechnungsverordnung ermittelt; Dachschrägen, Balkone und spätere Umbauten können darin anders berücksichtigt sein als heute nach WoFlV. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Die Bauträgerberechnung einer Dachgeschosswohnung zog von den raumweise ermittelten 45,4 m² pauschal 3 % ab — die WoFlV kennt keinen solchen Abzug. Deshalb melden wir Ihnen eine Abweichung, bevor wir den Nachweis ausfertigen — damit nicht zwei verschiedene Flächen im Verkauf oder in der Akte stehen.

Reicht eine Berechnung aus den Plänen, oder brauche ich ein Aufmaß?+

Liegen bemaßte, dem Bestand entsprechende Grundrisse und bei Dachgeschossen ein Schnitt vor, rechnen wir daraus — bundesweit, ohne Ortstermin, mit Maßvorbehalt. Das ist der Regelfall. Ein Aufmaß vor Ort machen wir nur, wenn keine maßhaltigen Pläne vorliegen oder der Bestand erkennbar von den Plänen abweicht.

Messen Sie auch außerhalb des Allgäus?+

Das Aufmaß vor Ort bieten wir im Allgäu und im Umland an; die Anfahrt berechnen wir nach Entfernung und weisen sie im Angebot aus. Für Objekte in anderen Regionen bieten wir die Berechnung aus Ihren Unterlagen an — oder Sie messen nach unserer Anleitung, und wir werten aus.

Was bekomme ich am Ende in die Hand?+

Einen unterschriebenen Nachweis als PDF: raumweise Tabelle mit Grundfläche, Anrechnungsfaktor und Wohnfläche, Summenblatt, Erläuterung der Anrechnung und beim Aufmaß bemaßte Grundrisse je Ebene. Auf Wunsch zusätzlich als DWG/DXF. Im Nachlass-Paket kommt ein Bericht mit dem Vergleich zur bisherigen Berechnung dazu.

Wer haftet für die Berechnung?+

Die Berechnung erstellt ein eingetragenes Planungsbüro; wir haften nach unseren AGB gegenüber unserem Auftraggeber. Wenn Sie den Nachweis an Dritte weitergeben — Käufer, Bank, Gericht —, sagen Sie uns das bei der Anfrage; dann stimmen wir Umfang und Form darauf ab.

Was kostet die Wohnflächenberechnung?+

Aus Ihren Unterlagen ab 590 € für eine Wohnung und ab 990 € für ein Haus; mit Aufmaß vor Ort ab 890 € bzw. ab 2.490 €; das Nachlass-Paket mit Bericht ab 1.190 € bzw. ab 2.790 € — alle Preise inkl. 19 % MwSt. Zuschläge, etwa für Dachschrägen oder weitere Ebenen, stehen offen im Preisblatt. Der Festpreis steht vor Beauftragung fest.

Hinweis: Diese Seite gibt den Rechtsstand 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV vom 25.11.2003, BGBl. I S. 2346) gilt unmittelbar für Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz; welche Berechnungsart für Ihren Vertrag maßgeblich ist, ergibt sich aus dessen Vereinbarungen. Berechnungen nach der II. Berechnungsverordnung bis 31.12.2003 bleiben nach § 5 WoFlV bestehen, solange keine baulichen Änderungen eine Neuberechnung erfordern.

Wohnfläche klären, bevor sie jemand anders nachmisst

Nachweis nach WoFlV zum Festpreis — aus Ihren Unterlagen oder mit Aufmaß vor Ort.