Wohnflächenberechnung nach WoFlV — aus Ihren Unterlagen oder mit Aufmaß
Für Nachlass und Betreuung, Verkauf, Bank oder Mietvertrag: Wir berechnen die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung — raumweise, prüfbar, unterschrieben. Aus Ihren Unterlagen; liegen keine maßhaltigen Pläne vor, messen wir vor Ort. Zum Festpreis, von einem eingetragenen Planungsbüro.

Wofür die Wohnfläche stimmen muss
Die Wohnfläche steht im Exposé, im Kaufvertrag, im Mietvertrag, in der Beleihungsakte und in der Grundsteuererklärung — und meist stammt sie aus einer alten Berechnung, die niemand geprüft hat.
Nachlass & Betreuung
Betreuer, Nachlassverwalter und Erbengemeinschaften brauchen für die Verwertung einer Immobilie eine belastbare Fläche — für Exposé, Kaufvertrag, Beleihung und die Akte. Alte Bauträgerberechnungen tragen das oft nicht.
Verkauf & Makler
Eine falsche Flächenangabe im Exposé oder Kaufvertrag ist ein Haftungsrisiko. Die WoFlV-Berechnung schafft eine nachvollziehbare Zahl für Käufer und Notar.
Bank & Beleihung
Kreditinstitute rechnen mit der Wohnfläche. Eine raumweise, prüfbare Berechnung erspart Rückfragen bei der Finanzierung.
Vermietung
Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der im Mietvertrag angegebenen ab, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt (BGH, Urteil vom 24.03.2004, VIII ZR 295/03).
WEG & Grundsteuer
Kostenverteilung, Teilungserklärung, Grundsteuererklärung: überall wird die Wohnfläche abgefragt — und überall sollte dieselbe Zahl stehen.
Der häufigste Befund: die alte Zahl stimmt nicht mehr
Flächenangaben aus der Zeit vor 2004 wurden nach der II. Berechnungsverordnung ermittelt; Dachschrägen, Balkone, Wintergärten und spätere Umbauten können darin anders berücksichtigt sein als heute. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Die Bauträgerberechnung einer Dachgeschosswohnung zog von den raumweise ermittelten 45,4 m² pauschal 3 % ab. Die Wohnflächenverordnung kennt keinen solchen Abzug: Flächen unter Schrägen werden ab 1 m lichter Höhe zur Hälfte und ab 2 m voll angerechnet, Balkone in der Regel zu einem Viertel (§ 4 WoFlV).
Deshalb arbeiten wir mit Zwischenmeldung: Weicht die neue Fläche von Ihrer bisherigen Angabe ab, erfahren Sie das, bevor wir den Nachweis ausfertigen — damit nicht zwei verschiedene Zahlen im Verkauf, in der Akte oder beim Notar stehen.
Preisblatt Wohnflächenberechnung
Drei Wege, je nach Unterlagen und Zweck. Alle Preise inkl. 19 % MwSt; für Makler, Verwalter und Unternehmen steht der Nettobetrag daneben. Der Festpreis steht vor Beauftragung fest.
Berechnung aus Ihren Unterlagen
- Wohnung
- ab 590 €
- netto 496 €
- Haus
- ab 990 €
- netto 832 €
- Auf Grundlage bemaßter Grundrisse, Schnitte oder einer Altberechnung
- Raumweise Tabelle nach §§ 2–4 WoFlV, Schrägen und Balkone getrennt ausgewiesen
- Abgleich mit Ihrer bisherigen Flächenangabe — Zwischenmeldung vor der Ausfertigung, wenn sie abweicht
- Nachweis als PDF, unterschrieben — mit Maßvorbehalt, da ohne Aufmaß
Aufmaß vor Ort + Berechnung
- Wohnung
- ab 890 €
- netto 748 €
- Haus
- ab 2.490 €
- netto 2.092 €
zzgl. Anfahrt nach Entfernung
- Laseraufmaß aller Räume, Höhenlinien 1 m / 2 m bei Dachschrägen
- Bemaßte Grundrisse je Ebene (PDF, auf Wunsch DWG)
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV, raumweise und prüfbar — Zwischenmeldung, wenn die Fläche von Ihrer bisherigen Angabe abweicht
- Anfahrt nach Entfernung, im Angebot ausgewiesen
Nachlass & Betreuung
- Wohnung
- ab 1.190 €
- netto 1.000 €
- Haus
- ab 2.790 €
- netto 2.345 €
zzgl. Anfahrt nach Entfernung
- Alles aus „Aufmaß vor Ort“ plus schriftlicher Bericht mit Vergleich zur Altberechnung
- Abstimmung mit Betreuer, Nachlassverwalter oder Erbengemeinschaft — auch zur Verwendung gegenüber Gericht und Bank
- Zugangsorganisation mit Verwalter, Nachbarn oder Schlüsselverwahrer
- Zwei unterschriebene Ausfertigungen — für Akte, Käufer, Bank oder Gericht
Zuschläge — offen ausgewiesen, damit der Festpreis nachvollziehbar bleibt
„Wohnung“ = eine Einheit auf einer Ebene; „Haus“ = Ein-/Zweifamilienhaus bis 200 m² Wohnfläche und bis drei Ebenen. Aufmaß vor Ort nur, wenn keine maßhaltigen Pläne vorliegen — im Allgäu und Umland, zuzüglich Anfahrt nach Entfernung, die wir im Angebot ausweisen. Für andere Regionen: Berechnung aus Unterlagen oder Aufmaß nach unserer Anleitung durch Sie. Behördengebühren und Fremdleistungen sind nicht enthalten.
So läuft es ab
Anfrage & Unterlagen
Sie nennen Objekt und Zweck, laden vorhandene Pläne oder die Altberechnung in Ihre Objektakte — wir sagen Ihnen, welcher Weg passt.
Festpreis
Sie erhalten ein Angebot zum Festpreis nach diesem Preisblatt. Bei Aufmaß vor Ort stimmen wir den Termin und den Zugang ab.
Aufmaß oder Auswertung
Wir messen mit Laser und Höhenlinien — oder werten Ihre Unterlagen aus und weisen jede Abweichung aus.
Zwischenmeldung & Nachweis
Weicht die Fläche von Ihrer bisherigen Angabe ab, melden wir das vor der Ausfertigung. Dann erhalten Sie den unterschriebenen Nachweis.
Festpreis anfordern
Drei Angaben, Postleitzahl, Kontakt — Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihren Festpreis nach dem Preisblatt.
Daran erkennen wir, ob ein Aufmaß vor Ort möglich ist oder die Berechnung aus Unterlagen passt.
Kostenlos und unverbindlich. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Datenschutzerklärung zu.
Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung
Was regelt die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?+
Die WoFlV vom 25.11.2003 (in Kraft seit 01.01.2004) legt fest, welche Räume zur Wohnfläche gehören (§ 2), wie die Grundflächen ermittelt werden (§ 3, lichte Maße zwischen den Bauteilen) und wie sie anzurechnen sind (§ 4): Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe voll, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, unbeheizbare Wintergärten zur Hälfte, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Heizungsraum oder Garage zählen nicht. Unmittelbar gilt sie für Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz; für frei finanzierten Wohnraum ergibt sich die maßgebliche Berechnungsart aus den vertraglichen Vereinbarungen — wir rechnen nach WoFlV und weisen das im Nachweis aus.
Warum weicht die neue Berechnung oft von der alten Zahl ab?+
Flächenangaben aus der Zeit vor 2004 wurden nach der II. Berechnungsverordnung ermittelt; Dachschrägen, Balkone und spätere Umbauten können darin anders berücksichtigt sein als heute nach WoFlV. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Die Bauträgerberechnung einer Dachgeschosswohnung zog von den raumweise ermittelten 45,4 m² pauschal 3 % ab — die WoFlV kennt keinen solchen Abzug. Deshalb melden wir Ihnen eine Abweichung, bevor wir den Nachweis ausfertigen — damit nicht zwei verschiedene Flächen im Verkauf oder in der Akte stehen.
Reicht eine Berechnung aus den Plänen, oder brauche ich ein Aufmaß?+
Liegen bemaßte, dem Bestand entsprechende Grundrisse und bei Dachgeschossen ein Schnitt vor, rechnen wir daraus — bundesweit, ohne Ortstermin, mit Maßvorbehalt. Das ist der Regelfall. Ein Aufmaß vor Ort machen wir nur, wenn keine maßhaltigen Pläne vorliegen oder der Bestand erkennbar von den Plänen abweicht.
Messen Sie auch außerhalb des Allgäus?+
Das Aufmaß vor Ort bieten wir im Allgäu und im Umland an; die Anfahrt berechnen wir nach Entfernung und weisen sie im Angebot aus. Für Objekte in anderen Regionen bieten wir die Berechnung aus Ihren Unterlagen an — oder Sie messen nach unserer Anleitung, und wir werten aus.
Was bekomme ich am Ende in die Hand?+
Einen unterschriebenen Nachweis als PDF: raumweise Tabelle mit Grundfläche, Anrechnungsfaktor und Wohnfläche, Summenblatt, Erläuterung der Anrechnung und beim Aufmaß bemaßte Grundrisse je Ebene. Auf Wunsch zusätzlich als DWG/DXF. Im Nachlass-Paket kommt ein Bericht mit dem Vergleich zur bisherigen Berechnung dazu.
Wer haftet für die Berechnung?+
Die Berechnung erstellt ein eingetragenes Planungsbüro; wir haften nach unseren AGB gegenüber unserem Auftraggeber. Wenn Sie den Nachweis an Dritte weitergeben — Käufer, Bank, Gericht —, sagen Sie uns das bei der Anfrage; dann stimmen wir Umfang und Form darauf ab.
Was kostet die Wohnflächenberechnung?+
Aus Ihren Unterlagen ab 590 € für eine Wohnung und ab 990 € für ein Haus; mit Aufmaß vor Ort ab 890 € bzw. ab 2.490 €; das Nachlass-Paket mit Bericht ab 1.190 € bzw. ab 2.790 € — alle Preise inkl. 19 % MwSt. Zuschläge, etwa für Dachschrägen oder weitere Ebenen, stehen offen im Preisblatt. Der Festpreis steht vor Beauftragung fest.
Hinweis: Diese Seite gibt den Rechtsstand 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV vom 25.11.2003, BGBl. I S. 2346) gilt unmittelbar für Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz; welche Berechnungsart für Ihren Vertrag maßgeblich ist, ergibt sich aus dessen Vereinbarungen. Berechnungen nach der II. Berechnungsverordnung bis 31.12.2003 bleiben nach § 5 WoFlV bestehen, solange keine baulichen Änderungen eine Neuberechnung erfordern.
Wohnfläche klären, bevor sie jemand anders nachmisst
Nachweis nach WoFlV zum Festpreis — aus Ihren Unterlagen oder mit Aufmaß vor Ort.