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KfW 266 · Antragstellung ab sofort möglich

Gewerbe zu Wohnraum — mit KfW-266-Zuschuss

Das KfW-Programm 266 fördert die Umnutzung von leerstehendem Gewerbe zu Wohnraum mit einem direkten Zuschuss — kein Kredit. Wir übernehmen Nutzungsänderung und Genehmigungsplanung zum Festpreis und prüfen Ihre Förderfähigkeit.

  • Zuschuss statt Kredit
  • Festpreis-Planung
  • Von eingetragenen Architekten

Was die KfW 266 fördert

Das Programm unterstützt die Umnutzung von leerstehendem Gewerbe zu Wohnraum mit einem direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss:

30 % Zuschuss

Auf bis zu 100.000 € förderfähige Umbaukosten je neuer Wohneinheit.

Max. 30.000 € je Wohnung

Als direkter Zuschuss — nicht rückzahlbar.

Antrag ab sofort

Online über das KfW-Portal — Antrag vor Vorhabenbeginn. Planungsleistungen zählen nicht als Beginn.

Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Einzelfall ab. Ein Anspruch besteht nur bei Erfüllung aller KfW-Voraussetzungen.

Voraussetzungen

Damit die Förderung greifen kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens eine neue Wohneinheit muss entstehen.
  • Bestand ist ein beheiztes Nichtwohngebäude (z. B. Büro, Praxis, Handelsfläche) im Geltungsbereich des GEG.
  • Baugenehmigung bzw. Bauanzeige des Gebäudes liegt mindestens 5 Jahre zurück.
  • Effizienzstandard Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (oder Denkmal-Variante).
  • Ein Dena-gelisteter Energie-Effizienz-Experte ist Pflicht.
  • Der KfW-Antrag muss VOR Vorhabenbeginn gestellt sein. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht als Vorhabenbeginn.
  • Umsetzung und Nachweise innerhalb von 54 Monaten, Wohnnutzung mindestens 10 Jahre.

Eckdaten

Programm
KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“
Art
Zuschuss (kein Kredit)
Höhe
30 %, bis zu 30.000 € je Wohnung, max. 300.000 € gesamt
Antragstellung
Ab sofort möglich (KfW-Portal)
Umsetzung
max. 54 Monate

Was wir übernehmen — und was nicht

Damit Sie genau wissen, woran Sie sind: Wir übernehmen die Planung — den energetischen Nachweis und die KfW-Antragsbestätigung erbringt der Energie-Effizienz-Experte.

Das übernehmen wir

  • Machbarkeits-Check der Umnutzung.
  • Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen.
  • Genehmigungs- und Bauantragsplanung zum Festpreis.
  • Koordination mit dem Energie-Effizienz-Experten.

Das macht der Energie-Effizienz-Experte

  • Den energetischen Nachweis (Effizienzhaus 85 EE).
  • Die KfW-Antragsbestätigung.
  • Wir binden einen Dena-gelisteten Experten ein bzw. arbeiten mit Ihrem zusammen.
Wir versprechen keine Förderzusage: Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die KfW im Einzelfall.

So läuft es ab

1

Kostenlose Erstprüfung

Wir prüfen Umnutzung und Förderfähigkeit Ihres Objekts — unverbindlich.

2

Festpreis-Angebot

Verbindliches Festpreis-Angebot für Nutzungsänderung und Planung.

3

Genehmigungsplanung

Genehmigungsplanung plus Koordination des Energie-Effizienz-Experten.

4

KfW-Antrag, dann Bau

KfW-Antrag VOR Baubeginn, danach Umsetzung des Vorhabens.

Häufige Fragen zur KfW 266

Was ist das KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen“?+

Ein Zuschussprogramm (kein Kredit) für den Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden — etwa Büros, Praxen oder Handelsflächen — zu Wohnraum. Gefördert werden 30 % der förderfähigen Umbaukosten von bis zu 100.000 € je neuer Wohnung — also bis zu 30.000 € je Wohnung. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Wie hoch ist der Zuschuss genau?+

30 % der förderfähigen Umbaukosten, wobei je neuer Wohneinheit höchstens 100.000 € Kosten angesetzt werden. Das ergibt einen Zuschuss von bis zu 30.000 € je Wohnung, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bei mehreren Wohneinheiten sind insgesamt bis zu 300.000 € möglich. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Einzelfall ab.

Welche Voraussetzungen muss mein Vorhaben erfüllen?+

Es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, der Effizienzstandard Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien (oder die Denkmal-Variante) ist nachzuweisen, ein Dena-gelisteter Energie-Effizienz-Experte ist Pflicht, und die Baugenehmigung bzw. Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss mindestens 5 Jahre zurückliegen. Die Wohnungen müssen mindestens 10 Jahre als Wohnraum nutzbar sein.

Ab wann kann ich den Antrag stellen?+

Ab sofort — der Antrag wird online über das KfW-Portal (KODA) gestellt. Entscheidend ist: Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Als Vorhabenbeginn zählt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen — Planungs- und Beratungsleistungen zählen ausdrücklich nicht dazu. Sie können die Planung also jetzt beauftragen, ohne die Förderung zu gefährden.

Übernehmen Sie den KfW-Antrag und die Förderung?+

Wir übernehmen die Nutzungsänderung und die Genehmigungsplanung und koordinieren den Energie-Effizienz-Experten, der den energetischen Nachweis erbringt. Die Förderentscheidung trifft die KfW im Einzelfall — eine Zusage können wir nicht garantieren.

Lohnt sich das auch für kleine Objekte?+

Schon ab einer neuen Wohneinheit ist die Förderung möglich. Ob sich Ihr Vorhaben rechnet, klären wir gemeinsam in der kostenlosen Erstprüfung.

Hinweis: Diese Seite gibt den Stand 2026 wieder und ist keine Förder- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe das KfW-Programm 266 für Ihr Vorhaben nutzbar ist, hängt vom Einzelfall und der Erfüllung aller KfW-Voraussetzungen ab. Die Förderentscheidung trifft die KfW.

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Wir prüfen Umnutzung und Förderfähigkeit Ihres Objekts — und nennen Ihnen einen Festpreis für die Planung.