architekturagent

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen, die unter der Marke „Architektur Agent" (architekturagent.de) angeboten werden. Anbieter und Vertragspartner ist die Bergwind Ingenieur- u. Kreativ GmbH, Drehergasse 40, 87629 Füssen (nachfolgend „Anbieter"). „Architektur Agent" ist eine Marke und ein Angebot dieser Gesellschaft.

Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen, soweit ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt baurechtliche Planungs- und Antragsleistungen als Festpreis-Pakete, insbesondere: Machbarkeits-Check, Nutzungsänderung (Einfach/Standard), Aufteilungsplan nach § 7 WEG sowie die Prüfung beschleunigter Verfahren (z. B. § 246e BauGB). Der jeweils konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket und dem verbindlichen Angebot.

Geschuldet ist die fach- und formgerechte Erstellung sowie Einreichung der vereinbarten Unterlagen bei der zuständigen Behörde, nicht jedoch ein bestimmter Genehmigungserfolg (siehe § 7). Leistungen werden online und deutschlandweit erbracht; bauvorlageberechtigte Architekten zeichnen verantwortlich, soweit erforderlich.

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot. Nach dem unverbindlichen Online-Check und Übermittlung der erforderlichen Angaben erstellt der Anbieter ein verbindliches Festpreis-Angebot. Der Vertrag kommt mit dessen Annahme durch den Kunden (in Textform, z. B. E-Mail) zustande.

§ 4 Preise, Festpreis & Behördengebühren

Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Alle Endkundenpreise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %). Der Festpreis bezieht sich ausschließlich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

Behördliche Gebühren (z. B. Baugenehmigungs-, Verwaltungs- und Prüfgebühren des Landratsamts/der Bauaufsichtsbehörde) sowie Gebühren Dritter (z. B. Vermessung, beglaubigte Auszüge) sind nicht im Festpreis enthalten und vom Kunden gesondert zu tragen.

Einstufung nach Selbstauskunft & Umstufung: Sofort-Festpreise beruhen auf den Angaben des Kunden zur Form der Bestandspläne (CAD-Datei/PDF/Scan/Foto), zur Zahl der betroffenen Ebenen und zum Vorliegen der Baugenehmigung (Modul-Matrix auf der Preisseite); sie gelten je Einheit. Der Anbieter prüft die Einstufung nach Eingang der Unterlagen, in der Regel binnen drei Werktagen, und bestätigt sie vor Beginn der Bearbeitung. Weicht die tatsächliche Ausgangslage von den Angaben ab, teilt der Anbieter die neue Einstufung mit dem daraus folgenden Preis gemäß der veröffentlichten Modul-Matrix mit. Der Kunde kann in diesem Fall binnen 14 Tagen ab Zugang der Umstufungs-Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; ein Formular hierfür stellt der Anbieter auf der Website bereit, der Rücktritt ist aber an keine Form des Formulars gebunden. Bis zur Bestätigung der Einstufung beginnt keine Bearbeitung und wird keine Zahlung fällig. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt unberührt.

§ 5 Mehraufwand & behördliche Rückfragen

Der Festpreis deckt die einmalige Erstellung und Einreichung der vereinbarten Unterlagen ab. Soweit im Angebot ausgewiesen, ist zusätzlich eine Rückfrage- oder Nachforderungsrunde der Behörde im Festpreis enthalten; nicht Teil dieser Runde sind Nachforderungen zum Nachweis des genehmigten Bestands (§ 6). Stellt die zuständige Behörde (z. B. das Landratsamt/LRA) im Verfahren Rückfragen, Auflagen oder Nachforderungen, deren Bearbeitung über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, kann hierfür eine gesonderte Vergütung nach Aufwand anfallen. Gleiches gilt für nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, geänderte Planungsgrundlagen oder zusätzliche, ursprünglich nicht absehbare Unterlagen und Nachweise.

Über voraussichtlich zusätzliche Kosten wird der Kunde vorab informiert; die Abrechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Anbieters oder nach gesonderter Vereinbarung. Bereits erbrachte Festpreis-Leistungen bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und richtig bereit (u. a. Bestandspläne, Eigentums-/Verfügungs­nachweise, Angaben zur bestehenden und geplanten Nutzung) und erteilt erforderliche Vollmachten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Angaben ist der Kunde verantwortlich. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters (vgl. § 5).

Angaben zum Bestand: Der Anbieter legt seiner Leistung die Angaben des Kunden zur genehmigten Nutzung und zum baulichen Bestand zugrunde; diese Angaben sind für die Leistung maßgeblich. Nachweise des genehmigten Bestands (z. B. Baugenehmigung, Unterlagen aus der Bauakte) fordert der Anbieter nur an, soweit sie für den Antrag erforderlich sind. Verlangt die Behörde im Verfahren einen solchen Nachweis oder weicht der tatsächliche Bestand von den Angaben des Kunden ab, sind die Beschaffung des Nachweises und die dadurch erforderlichen Nacharbeiten nicht im Festpreis enthalten; der Anbieter informiert den Kunden vorab über die voraussichtlichen Kosten und rechnet nach der veröffentlichten Preisübersicht (Beschaffung aus der Bauakte) bzw. nach Aufwand ab. Behördengebühren trägt der Kunde.

§ 7 Keine Genehmigungs- oder Erfolgsgarantie

Die Erteilung einer Genehmigung liegt allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Der Anbieter schuldet eine sorgfältige, fachgerechte Bearbeitung, jedoch keinen bestimmten Genehmigungserfolg. Aussagen zu Machbarkeit, Dauer oder Kosten sind Einschätzungen auf Basis der bei Erstellung bekannten Informationen und keine Zusicherung.

§ 8 Bearbeitungszeiten

Angegebene Bearbeitungszeiten beziehen sich auf die Erstellung der Unterlagen durch den Anbieter und sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, Richtwerte. Die Dauer des behördlichen Verfahrens liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

§ 9 Zahlung

Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Beginnt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist, hat der Kunde im Widerrufsfall einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung, wenn der Kunde dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird vor Vertragsschluss bereitgestellt.

§ 11 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte

An erstellten Plänen und Unterlagen verbleiben die Urheberrechte beim Anbieter bzw. den verantwortlichen Planern. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung das Recht zur Nutzung für das vereinbarte Vorhaben.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt: service@architekturagent.de · Anbieter­kennzeichnung siehe Impressum, Datenverarbeitung siehe Datenschutz.